REACH - EU-Chemikalienverordnung

Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien

Die neue REACH Chemiekalienverordnung 1907/2006/EG ist am 01. Juni 2007 in Kraft getreten.

REACH steht für Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals; also für die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien. Es handelt sich dabei um eine EU-Chemikalienverordnung, die am 1. Juni 2007 in Kraft getreten ist. Als EU-Verordnung besitzt REACH gleichermaßen und unmittelbar in allen Mitgliedstaaten Gültigkeit. Durch REACH wird das bisherige Chemikalienrecht grundlegend harmonisiert und vereinfacht.

Das REACH-System basiert auf dem Grundsatz der Eigenverantwortung der Industrie. Nach dem Prinzip "no data, no market" dürfen innerhalb des Geltungsbereiches nur noch chemische Stoffe in Verkehr gebracht werden, die vorher registriert worden sind. Jeder Hersteller oder Importeur, der seine Stoffe, die in den Geltungsbereich von REACH fallen, in Verkehr bringen will, muss für diese Stoffe eine eigene Registrierungsnummer besitzen! Ein Jahr nach Inkrafttreten von REACH gilt die bisherige Gesetzgebung weiter. Nach dieser Zeit soll die Echa, eine Agentur in Helsinki, voll arbeitsfähig sein. Die ECHA übernimmt vor allem die Organisation und Kontrolle im Prozess von REACH.

Seit 1. Juni 2008 lief die halbjährliche Vorregistrierungsfrist für bestimmte Stoffe. Demag Cranes & Components GmbH kann bestätigen, dass alle an Demag Cranes & Components GmbH gelieferten Stoffe seit dem 01. Dezember 2008 gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) vorregistriert sind.

Demag Cranes & Components GmbH stellt sicher, dass alle von Demag Cranes & Components produzierten Produkte in Zukunft in gleich bleibender Qualität hergestellt werden.

Sollten Sie weitere Informationen benötigen, zögern Sie bitte nicht, unseren Ansprechpartner zu kontaktieren.

Herr Hans-Jörg Böttcher
Telefon +49 (2335) 92-2002

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