Sicherheitsüberprüfung nach Unfallverhütungsvorschrift (UVV)

Wir führen für Sie die gemäß BGV D 6 §26 vorgeschriebenen jährlichen Prüfungen von Krananlagen und Hebezeugen durch.

Wir stellen dabei fest, ob sich die Anlage zum Prüfungszeitpunkt in einem arbeitssicheren Zustand befindet. Es wird im Wesentlichen eine Sicht- und Funktionsprüfung durchgeführt, die folgende Tätigkeiten umfasst:

  • Prüfung der Ausstattung der Anlage auf Übereinstimmung mit den Angaben im Prüfbuch
  • Prüfung des Zustands von Bauteilen und Einrichtungen hinsichtlich Beschädigungen, Verschleiß, Korrosion oder sonstigen Veränderungen
  • Prüfung auf Vollständigkeit und Wirksamkeit der Sicherheitseinrichtungen und der Bremsen
  • Funktions- und Bremsprobe mit Last im Bereich der höchstzulässigen Tragfähigkeit
  • Prüfung auf Vollständigkeit von Kennzeichnung und Beschilderungen
  • Dokumentation der Prüfergebnisse. Festgestellte Mängel werden im Prüfbericht vermerkt
  • Beurteilung, ob der Inbetriebnahme beziehungsweise dem Weiterbetrieb Bedenken entgegenstehen
  • Entscheidung, ob eine Nachprüfung erforderlich ist
  • Anbringen einer Vignette mit dem Monat der nächsten Prüfung
  • Abschlussgespräch



 
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