Generalüberholung

Unternehmen sind gemäß BGV D8 (VBG 8) beziehungsweise FEM 9.755 verpflichtet, kraftbetriebene Seil- und Kettenzüge zum Heben von Lasten sowie Kranhubwerke mit Ablauf der theoretischen Nutzungsdauer außer Betrieb zu nehmen.

Die Wiedergeburt Ihres Hubwerks

Nach einer Generalüberholung durch unsere Sachverständigen ist Ihr Hubwerk im Hinblick auf Arbeitsweise, Leistungswerte und die voraussichtliche Lebensdauer mit einem neuen Hubwerk vergleichbar. Der Betrieb über einen weiteren Nutzungszeitraum ist damit gesichert.

Das Generalüberholungspaket beinhaltet

  • Material für die Generalüberholung unter Zugrundelegung der Serienausführung
  • Austausch der Teile durch einen unserer Sachverständigen
  • Funktionsprüfung des überholten Hubwerkes
  • Bescheinigung der durchgeführten Generalüberholung im Prüfbuch
  • Festsetzung, welche neue theoretische Nutzung möglich ist
  • Festsetzung des maximalen Zeitraums bis zur nächsten Generalüberholung

Generalüberholungssets

Wir haben für jeden Hubwerkstyp die auszutauschenden Teile genau definiert und zu Generalüberholungssets zusammengefasst:

Kettenzüge PK, PKV1, PM, PMV1

Verzahnungs- und Lagerungsteile des Getriebes, Getriebeöl, Läufer und Lagerungsteile des Hubmotors

Kettenzüge DK

Verzahnungs- und Lagerungsteile des Getriebes, Getriebeöl, Motorwelle und Lagerungsteile des Hubmotors

DH-Hubwerk mit Haupthub oder polumschaltbarem Haupt-/Feinhub F6

Getriebe, Getriebeöl, Antriebswelle, Kupplung, Haupthubmotorteile

DH-Hubwerk mit Haupthub und mechanischem Feingang F10

Getriebe, Getriebeöl, Antriebswelle, Kupplung, Haupthubmotorteile, Feinhubgetriebe, Feinhubmotorteile

DH-200

Getriebeteile, Steckwelle, Motorteile




 
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